Über mich
Michael Kaiser
Integrativer Lerntherapeut (IFLW)
Dyskalkulietherapeut und LRS-Therapeut (IFLW)
Mitglied im Fachverband für integrative Lerntherapie (FiL)
Mitglied im Bundesverband Legasthenie & Dyskalkulie e. V. (BVL)
Studium Pädagogik (laufend) - Um meine lerntherapeutische Arbeit wissenschaftlich zu fundieren und kontinuierlich weiterzuentwickeln, absolviere ich ein Studium der Pädagogik.
Besonders relevant sind dabei die Bereiche Lernpsychologie, Entwicklungsdiagnostik und Förderkonzepte.
Meine Haltung
Lernschwierigkeiten sind selten ein reines Übungsproblem.
Wenn Kinder trotz Anstrengung nicht vorankommen, braucht es mehr als zusätzliche Aufgaben.
Ich arbeite strukturiert, ursachenorientiert und mit klarer Zielsetzung.
Im Mittelpunkt steht nicht nur die Verbesserung schulischer Leistungen, sondern die nachhaltige Entwicklung von Verständnis, Sicherheit und Selbstvertrauen.
Verlässlichkeit und Transparenz sind mir besonders wichtig.
Eltern werden regelmäßig über Fortschritte informiert und – sofern gewünscht – in den Förderprozess einbezogen. Auch der Austausch mit Schule oder weiteren Fachstellen kann Bestandteil der Zusammenarbeit sein.
Lerntherapie ist für mich kein kurzfristiges „Nachholen“, sondern ein planvoller Entwicklungsprozess.
Fachliche Grundlage
Meine Arbeit basiert auf einer fundierten lerntherapeutischen Ausbildung sowie standardisierten diagnostischen Verfahren.
• Ausbildung zum Integrativen Lerntherapeuten (IFLW)
• Qualifikation als Dyskalkulietherapeut und LRS-Therapeut (IFLW)
• Mitglied im Fachverband für integrative Lerntherapie (FiL)
• Mitglied im Bundesverband Legasthenie & Dyskalkulie e. V. (BVL)
• Einsatz anerkannter, standardisierter Testverfahren
• Strukturierte, dokumentierte Förderplanung
• Regelmäßige Verlaufsüberprüfung und Anpassung
Für die lerntherapeutische Förderung besteht eine Entgeltvereinbarung mit dem Jugendamt Grevenbroich.
Eine Kostenübernahme ist jedoch nur möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 35a SGB VIII erfüllt sind und das zuständige Jugendamt eine Bewilligung erteilt.
Die Entscheidung über eine Förderung trifft ausschließlich das Jugendamt.